AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

 

 

  • Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, da sonst das Honorar fällig wird. Aus welchen Gründen auch immer abgesagt wird.
  • Wenn das in der Gebühr für eine Aufstellung beinhaltete Vorgespräch stattgefunden hat, die Anmeldung für die Aufstellung aber  zurückgezogen wird, ist das Honorar für eine Einzelstunde fällig.
  • Beim Arbeitskreis und der Frauengruppe ist es so, dass für das gesamte Jahr 10 Treffen gebucht werden. Wenn nicht an einem Seminartag bzw. Treffen teilgenommen werden kann, ist die Gebühr in jedem Fall fällig.
  • Das Honorar für eine Einzelstunde (60 Min.) beläuft sich auf € 110.-.
  • Die Sitzungen für Paare und Familien dauern 90 Min. und das Honorar beläuft sich auf € 170.-
  • In der Gebühr für ein Aufstellungsseminar ist ein Vorgespräch enthalten (um sich kennenzulernen, das Thema auszuarbeiten, um Fragen zu beantworten). Bei allen anderen Angeboten (Seminare, Workshops, Gruppen etc.) findet kein Vorgespräch statt.
  • Die Anmeldung muss  schriftlich über das Anmeldeformular erfolgen. Erst dann ist der Platz sicher, auch wenn der Platz reserviert wurde. Die Gebühr wird bis spätestens  drei Tage vor einem Seminar überwiesen oder bar mitgebracht.
  • Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie an, dass Sie eigenverantwortlich an der Gruppe, am Seminar oder Workshop teilnehmen; über eine normale psychische und physische Belastbarkeit verfügen, und dass ein Seminar oder Workshop kein Ersatz für eine medizinische Behandlung ist. 
  • Die TeilnehmerInnen übernehmen die volle Selbst- und Eigenverantwortung und Haftung für sich und ihr Handeln.
  • Die TeilnehmerInnen unterstehen dem allgemeinen Datenschutz und verpflichten sich der Schweigepflicht gegenüber den anderen TeilnehmerInnen nach außen.
  • Bei einem Ortswechsel der Praxisräumlichkeiten, d.h. wenn das Seminar andernorts stattfinden muss, bleibt die Anmeldung verbindlich.
  • Bei Rücktritt (aus welchen Gründen auch immer) bis 7 Tage vor jedem Seminar oder Workshop fallen € 25.- Bearbeitungsgebühr an, danach ist die Rückerstattung der Teilnahmegebühr nur bei einer Ersatzperson möglich, bzw. die Gebühr wird in jedem Fall fällig. Für die Ausbildung gelten andere Vorgaben.
  • Falls ein Seminar oder Workshop ausfallen muss, wird selbstverständlich die gesamte Gebühr zurückerstattet.
  • Die Leitung der Veranstaltungen (Gruppen, Workshops, Seminare, Arbeitskreise, Aus- und Weiterbildungen) behält sich vor, eine(n) TeilnehmerIn aus Gründen, die für den Gruppenprozess nicht mehr tragbar sind, aus der Gruppe auszuschließen. Bereits entrichtete Gebühren können nicht zurückerstattet werden.

 

 

AGBs zur Aus- und Weiterbildung:

 

Anmeldung:

 

  • Die Anmeldung zum Aus- und Weiterbildungslehrgang findet ausschließlich schriftlich über den vollständig ausgefüllten Anmeldebogen statt. Dieser wird im Original per Post zugesandt oder persönlich abgegeben. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die AGBs gelesen wurden und dass UnterzeichnerIn mit den AGBs einverstanden ist. 
  • Der Platz ist dann sicher, wenn die Anzahlung in Höhe von 100.- € auf das in der Anmeldung stehende  Konto eingegangen ist, spätestens aber 28 Tage vor Beginn der Aus- und Weiterbildung.
  • Eine schriftliche Bestätigung der Teilnahme erfolgt per E-Mail.

 

Teilnahme:

 

  • Voraussetzung für die Teilnahme an der Aus- und Weiterbildung ist der Besuch eines Infonachmittags, oder die Teilnahme an einem Aufstellungsseminar als teilnehmende(r) Beobachter(in) bzw. mit eigenem Anliegen. Oder auch eine Online-Sitzung.
  • Die Teilnahme an der Aus- und Weiterbildung stellt keine medizinische/psycholo-gische Behandlung oder deren Ersatz dar.
  • Die TeilnehmerInnen übernehmen die volle Selbst- und  Eigenverantwortung und Haftung für sich und ihr Handeln.
  • Die TeilnehmerInnen unterstehen dem allgemeinen Datenschutz und verpflichten sich der Schweigepflicht gegenüber den anderen TeilnehmerInnen zu persönlichen Themen nach außen.
  • Die Teilnahme an der Aus- und Weiterbildung ist nur im Gesamten buchbar.
  • Falls die Teilnahme an einem Aus- und Weiterbildungsmodul nicht möglich sein kann (aus welchen Gründen auch immer), ist er/sie dazu veranlasst, das Versäumte eigenständig bei der Gruppe einzuholen und den Inhalt weitestgehend selbst nachzuholen. Des weiteren ist in jedem Fall die Gebühr für das jeweilige Modul  zu entrichten.
  • Bei Abbruch der Aus- und Weiterbildung durch den/die TeilnehmerIn (aus welchen Gründen auch immer) müssen die gesamten Gebühren von allen kommenden Modulen bezahlt werden.
  • Bei Abschluss der Aus- und Weiterbildung besteht die Möglichkeit ein Zertifikat oder eine Teilnahmebestätigung (Marion Josefs) und einer Teilnahmebestätigung (DGfS) zu bekommen. Dies richtet sich nach der Eingabe der schriftlichen Abschlussarbeit, der Präsentation dieser Arbeit, die Abgabe der Genogrammarbeit und das selbständige Leiten einer Aufstellung. (Die Entscheidung und Einschätzung über die Vergabe des Titels behält sich die Seminarleitung vor).
  • Zum Schutz der Gruppe und deren Lern- und Selbsterfahrungsprozesse behält sich die Leitung das Recht vor, einzelne TeilnehmerInnen ohne Erstattung von etwaigen Kosten aus dem Seminar oder wenn notwendig, aus der gesamten Aus- und Weiterbildung, auszuschließen. Die Verpflichtung der Bezahlung aller restlichen Module bleibt bestehen.

 

Kosten:

 

  • Die Reise-, Aufenthalts und Verpflegungskosten sind von den TeilnehmerInnen selbst zu tragen.
  • Der entsprechende Betrag (3-Tages-Modul € 390.-; 5-Tages-Modul € 520.-) wird bis spätestens 3 Tage vor Seminarbeginn auf das angegebene Konto überwiesen.
  • In den Seminargebühren sind keine Übernachtungs- oder Reisekosten enthalten.

 

Stornierung und Ausfall:                                          

     

  • Bei Stornierung der Anmeldung bis 2 Wochen vor Ausbildungsbeginn wird die Anzahlung von € 100.- als Stornogebühr einbehalten. Bei Abmeldung innerhalb zwei Wochen vor Ausbildungsbeginn entstehen nur dann keine Kosten, wenn ein/e ErsatzteilnehmerIn gefunden wird. Ansonsten sind 50 % der Gesamtgebühr zur Zahlung fällig. Wenn die Abmeldung erst bei oder nach Ausbildungsbeginn stattfindet, ist die gesamte Gebühr der Aus- und Weiterbildung fällig. Nach Ausbildungsbeginn kann keine Ersatzperson mehr akzeptiert werden, weil die Module aufeinander aufbauen, d.h. auch dann ist die gesamte Gebühr zu entrichten.
  • Auch bei Nichterscheinen der TeilnehmerIn (aus welchen Gründen auch immer) an einem Seminarmodul, werden die entsprechenden Gebühren geltend gemacht, da die Ausbildung nur im Ganzen buchbar und bezahlbar ist. Dies gilt auch für ein vorzeitiges Verlassen eines Seminarmoduls.
  • Die Aus- und Weiterbildung wird unabhängig vom Ausführungsort gebucht, daher ist eine Stornierung von Seitens des Teilnehmers bei Ortswechsel der Praxisräume oder weil die Räume nicht genutzt werden können, nicht möglich. 
  • Bei längerem Ausfall durch die Seminarleitung, werden die Kosten für schon bezahlte, jedoch nicht erbrachte Leistungen, vollständig zurückerstattet.  Darüber hinaus können keine weiteren Erstattungs-,  bzw. Haftungsansprüche geltend gemacht werden.
  • Bei Ausfall eines Moduls durch die Seminarleitung wird gemeinsam mit den TeilnehmerInnen ein neuer Termin vereinbart.

 

Gerichtsstand ist Würzburg